Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kurse, Touren und Veranstaltungen
Stand: Dezember 2025
1. Geltung und Vertragsabschluss
1.1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Kursen, Touren und Veranstaltungen (im Folgenden „Veranstaltung“ genannt) zwischen Wolfgang Menzel & Wolfgang Mahn (im Folgenden „Veranstalter“) und den Kunden (im Folgenden „Teilnehmer“ oder „Auftraggeber“).
1.2. Verhältnis zu anderen Regelungen Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern uneingeschränkt. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG), gelten diese AGB nur insoweit, als zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.
1.3. Minderjährige Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden [in Anlehnung an cite: 29].
1.4. Vertragsschluss Die Anmeldung zur Veranstaltung kann schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder über die Website erfolgen.
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Bei Online-Buchungen: Vor Abschluss des Vertrages werden der wesentliche Vertragsinhalt (Dauer, Preis) zusammengefasst. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ (oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung) gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot ab
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Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung (z.B. per E-Mail) oder durch faktische Leistungserbringung zustande. Eine automatische Empfangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar
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1.5. Kein Widerrufsrecht (FAGG) Der Teilnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltungen, bei denen vertraglich ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vorgesehen ist (wie hier Bergtouren und Kurse), gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) besteht.
2. Leistungsinhalt, Änderungen und Absage durch den Veranstalter
2.1. Leistungsumfang Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung und der Buchungsbestätigung [in Anlehnung an cite: 32]. Mangels ausdrücklicher Detailvereinbarung gestaltet der Veranstalter den Inhalt nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Sicherheit und der örtlichen Gegebenheiten.
2.2. Mindestteilnehmeranzahl Soweit nicht anders angegeben, gilt eine Mindestteilnehmeranzahl von sechs Personen. Wird diese nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung spätestens 24 Stunden vor Beginn abzusagen. Geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich und vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche (z.B. Anreisekosten, Unterkunft) sind – außer bei grobem Verschulden des Veranstalters – ausgeschlossen.
2.3. Programmänderung aufgrund äußerer Umstände (Sicherheit) Bergsport findet in der Natur statt. Der Veranstalter bzw. der leitende Guide ist berechtigt, das Programm aufgrund unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Teilnehmer gefährden könnten (z.B. Lawinengefahr, Wettersturz, Steinschlaggefahr), abzuändern, einzuschränken oder abzubrechen.
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Muss die Tour vor Beginn aus Sicherheitsgründen (höhere Gewalt, Wetterwarnung) abgesagt werden, wird das Entgelt zurückerstattet.
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Muss die Tour währenddessen aus Sicherheitsgründen abgebrochen oder geändert werden, erfolgt eine Rückerstattung nur anteilig für nicht erbrachte Leistungen, abzüglich bereits angefallener Aufwände.
3. Teilnahmebedingungen, Pflichten und Ausschluss
3.1. Persönliche Voraussetzungen & Eigenverantwortung Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Teilnehmers vorab zu überprüfen
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Das maximale Körpergewicht für die Teilnahme beträgt 120 kg (sicherheitsrelevant für Ausrüstung).
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Der Teilnehmer bestätigt mit der Buchung, dass er gesundheitlich den Anforderungen der Tour gewachsen ist.
3.2. Sicherheitsanweisungen Den Anweisungen des Veranstalters sowie der Guides ist aus Sicherheitsgründen unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für das Tragen von Sicherheitsausrüstung und das Verhalten im Gelände [in Anlehnung an cite: 63, 64].
3.3. Ausschluss von der Teilnahme Der Veranstalter oder Guide kann Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen, wenn:
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diese durch ihr Verhalten die Gruppe oder sich selbst gefährden (z.B. Verlassen der markierten Wege),
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diese Anweisungen trotz Ermahnung missachten
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diese unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder beeinträchtigenden Medikamenten stehen
. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts.
3.4. Ausrüstung Soweit Leihmaterial zur Verfügung gestellt wird, ist dieses pfleglich zu behandeln. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist dem Veranstalter unverzüglich zu melden
4. Entgelt und Zahlungsbedingungen
4.1. Fälligkeit Das Entgelt ist – sofern nicht anders vereinbart – nach Rechnungslegung bzw. spätestens vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig [in Anlehnung an cite: 101].
4.2. Verzug Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie notwendige und zweckentsprechende Betreibungskosten zu verrechnen
4.3. Verspätung des Teilnehmers Der Guide wartet maximal 15 Minuten am Treffpunkt. Erscheint der Teilnehmer nicht, gilt dies als „No-Show“ (siehe Punkt 5.2), und der Veranstalter ist von der Leistungspflicht befreit, behält aber den Entgeltanspruch.
5. Storno- und Kündigungsbedingungen des Teilnehmers
5.1. Stornierung Da das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen ist (siehe Punkt 1.5), gelten folgende vertragliche Stornobedingungen:
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Bis 30 Tage vor Veranstaltung: Kostenfrei.
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29 bis 7 Tage vor Termin: 40 % des Preises.
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6 Tage bis 48 Stunden vor Termin: 60 % des Preises.
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Weniger als 48 Stunden vor Termin oder Nichterscheinen: 90 % des Preises.
5.2. Ersatzteilnehmer Die Stornogebühr entfällt, wenn ein geeigneter Ersatzteilnehmer gestellt wird, der in den Vertrag eintritt und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
6. Haftung
6.1. Haftungsumfang Der Veranstalter haftet für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Sachschäden und reine Vermögensschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Personenschäden haftet der Veranstalter unbeschränkt.
6.2. Wertsachen Der Veranstalter haftet nicht für das Abhandenkommen von persönlichen Gegenständen, die während der Tour mitgeführt oder am Ausgangspunkt (z.B. im Auto) zurückgelassen werden [in Anlehnung an cite: 72].
6.3. Kooperationspartner Soweit Leistungen durch Kooperationspartner (z.B. „RoT Reisen“ oder „Wiener Alpen in Niederösterreich Tourismus GmbH“) erbracht werden, gelten für diesen Teil der Leistung die AGB des jeweiligen Partners. Der Veranstalter tritt hierbei lediglich als Vermittler auf.
7. Datenschutz
7.1. Grundsatz Dem Veranstalter sind die Geheimhaltung und der Schutz personenbezogener Daten wichtig
7.2. Einwilligung Bildmaterial Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Teilnehmer ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig
(Hinweis: Der Rest deiner Datenschutzerklärung kann hier als Anhang oder Verweis auf die Website stehen bleiben, da er sehr ausführlich ist).
8. Schlussbestimmungen
8.1. Änderung der Daten Der Teilnehmer hat dem Veranstalter Änderungen seiner vertragsrelevanten Daten (Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer) unverzüglich bekanntzugeben
8.2. Salvatorische Klausel Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt
8.3. Rechtswahl und Gerichtsstand Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
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Für Unternehmer ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Veranstalters ausschließlich zuständig.
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Für Verbraucher, die im Inland ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung haben, gilt die Zuständigkeit jenes Gerichtes, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung liegt (§ 14 KSchG)
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